Firma Anton Limbach
Inh.: Frau Dr. Michaela Limbach-Mertens e. Kfr.
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Amtsgericht Montabaur HRB 11984
USt ID: DE149530887
Anton-Limbach-Str. 1, 53567 Asbach
Tel.: 02683-570
Fax: 02683-57119
E-Mail: buchabteilung.asbach@vorteil-center.de
Anton-Limbach-Str. 3, 53572 Unkel
Tel.: 02224-901200
Fax: 02224-90120127
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GF: Herr Dr. Jürgen Mertens
Amtsgericht Montabaur HRB 20450
UST.ID.Nr.: DE 250166411
Anton-Limbach-Str. 1, 53567 Asbach
Tel: 02683-57195
Fax: 02683-936459
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Anton-Limbach-Str. 3, 53572 Unkel
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Rechtswirksamkeit:
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Gewinnspiele Teilnahmebedingungen
Allgemeine Gewinnspielbedingungen Fa. Anton Limbach
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Gewinnspielbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für die Teilnahme an allen von Fa. Anton Limbach veranstalteten Gewinnspielen, soweit im betreffenden Gewinnspiel und dessen Beschreibung nicht etwas anderes bestimmt wird.
Die Gewinnspiele werden veranstaltet und betreut von:
Fa. Anton Limbach
Inh. Dr. Michaela Limbach-Mertens e.Kfr.
Anton-Limbach-Str. 1-5, 53567 Asbach
Amtsgericht Montabaur HRA 10732
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE10623683
Tel.: 02683-570
Fax: 02683-57200
E-Mail: info@vorteil-center.de
1.2. Die AGB gelten jeweils in ihrer zum Zeitpunkt der Nutzung gültigen Fassung. Sie gelten gegebenenfalls ergänzend zu besonderen Teilnahmebedingungen, falls und soweit solche mit dem jeweiligen Gewinnspiel bekannt gegeben wurden. Jeder Teilnehmer erkennt mit der Teilnahme diese Teilnahmebedingungen sowie die bei jedem Gewinnspiel gesondert genannte Teilnahmefrist an.
2. Teilnahme
2.1. Teilnehmen darf jede volljährige Person aus Deutschland. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Fa. Anton Limbach, verbundene Unternehmen und eventuelle Kooperationspartner, sowie deren Angehörige.
2.2. Jeder Teilnehmer kann nur im eigenen Namen und pro Gewinnspiel nur einmal teilnehmen. Eventuelle Gewinne sind nicht übertragbar.
2.3. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist per Email, Coupon-Einsendung (Adresse siehe oben), Facebook oder Teilnehmerkarten möglich. Es ist dabei der Titel des Gewinnspiels, eventuell eine Auflösung sowie wahrheitsgemäß Namen und Adresse und eventuell weitere persönliche Daten anzugeben.
2.4. Erfordert die Teilnahme die Zusendung von Materialien versichert jeder Teilnehmer, alleiniger Eigentümer und Inhaber aller Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem eingesendeten Material zu sein. Mit Zusendung räumt jeder Teilnehmer der Fa. Anton Limbach das Eigentum sowie umfassende Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem eingesendeten Material ein, es sei denn der Teilnehmer erklärt mit Zusendung schriftlich seinen Widerspruch. Die Fa. Anton Limbach übernimmt keine Haftung für jegliches zugesandtes Material, ungeachtet einer Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Nach Abschluss des Gewinnspiels ist die Fa. Anton Limbach berechtigt, jegliches eingesendete Material zu vernichten.
2.5. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch Losverfahren durch die Fa. Anton Limbach, deren Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder beauftragte Dritte. Die Fa. Anton Limbach haftet nicht für leicht fahrlässiges Verhalten dieser Personen bei der Gewinner- Ermittlung, ungeachtet einer Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
2.6. Ermittelte Teilnehmer werden telefonisch, per E-mail, schriftlich per Post, per Facebook oder Fax benachrichtigt. Jeder so benachrichtigte Teilnehmer ist verpflichtet, der Fa. Anton Limbach unverzüglich mitzuteilen ob er den Gewinn annimmt. Falls die Fa. Anton Limbach innerhalb einer angemessenen Wartezeit keine solche Mitteilung erhält, verfällt die Möglichkeit der Annahme des Gewinns und die Fa. Anton Limbach behält sich vor, einen anderen Teilnehmer per Los zu ermitteln und entsprechend zu benachrichtigen. Der ursprünglich ermittelte Teilnehmer hat insofern keine Ersatzansprüche. Mit der Annahme des Preises willigt der Gewinner ein, dass sein Name und sein Foto von der Fa. Anton Limbach und mit dem Gewinnspiel verbundenen Unternehmen zu Werbezwecken ohne Vergütung verwendet werden dürfen.
2.7. Der im Gewinnspiel gegebenenfalls präsentierte Gewinn ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch, Abweichungen insbesondere im Modell, Farbe und Ausstattung u.ä. sind möglich. Bis zu Übergabe des Gewinns behält sich die Fa. Anton Limbach darüber hinaus ausdrücklich vor, ohne Ankündigung oder Angaben von Gründen den Spielablauf zu verändern und/oder den Gewinn in Art und Umfang zu ändern, auszutauschen und durch einen anderen Gewinn zu ersetzen. Den Teilnehmern stehen in solchen Fällen keinerlei Ansprüche gegen der Fa. Anton Limbach zu.
2.8. Der Gewinn besteht grundsätzlich ausschließlich in dem von der Fa. Anton Limbach angegebenen Umfang. Eventuell dem Gewinner bei und/oder durch die Nutzung des Gewinns entstehende (Folge-)Kosten sind nur dann umfasst, wenn dies ausdrücklich im Gewinnspiel angegeben wurde. Die Fa. Anton Limbach übernimmt keine Haftung für Schäden, die einem Teilnehmer oder Dritten durch die Annahme und/ oder Nutzung des Gewinns entstehen, ungeachtet einer Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
2.9. Eine Barauszahlung des Gewinnwertes und ein Umtausch des Gewinns sind ausgeschlossen. Kann der Gewinn vom Gewinner nicht wahrgenommen werden (z.B. wegen Zeitablauf) verfällt er ersatzlos. Der Gewinn ist nicht übertragbar.
2.10. Eine Gewinnspielteilnahme ist nicht vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig.
3. Vorzeitige Beendigung, Ausschluss
3.1. Die Fa. Anton Limbach behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die Fa. Anton Limbach zu.
3.2. Die Fa. Anton Limbach behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen, oder falls sich Teilnehmer der Manipulation oder anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen. Fa. Anton Limbach kann einen solchen Ausschluss auch nachträglich aussprechen, Gewinne wieder aberkennen und diese zurückfordern.
4. Datenschutz
Soweit der Teilnehmer keine zusätzliche Einwilligung zur weiteren Verarbeitung und Nutzung seiner im Rahmen der Teilnahme am Gewinnspiels gemachten Angaben inklusive seiner persönlichen Daten erteilt, werden diese ausschließlich zur Auswertung des Gewinnspiels und der Ermittlung des Gewinners bei Fa. Anton Limbach elektronisch in maschinenlesbarer Form gespeichert, verarbeitet und genutzt. Fa. Anton Limbach speichert die Daten nur so lange, wie dies erforderlich und nach dem Gesetz zulässig ist.
Fa. Anton Limbach informiert den Teilnehmer in einer separaten Datenschutzerklärung über eine möglicherweise über die Auswertung des Gewinnspiels hinausgehende Nutzung und Verwertung seiner personenbezogenen Daten. Einer solchen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten muss der Teilnehmer vorher durch eine gesonderte Erklärung ausdrücklich zustimmen.
Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Teilnehmers beachtet die Fa. Anton Limbach das geltende Datenschutzrecht. Der Teilnehmer kann jederzeit seine Einwilligung zur Speicherung und Verwendung seiner Daten per E-Mail : info@vorteil-center.de, Anton Limbach 1, 53567 Asbach, widerrufen.
Nach Beendigung des Gewinnspieles werden alle Daten vernichtet.
5. Sonstiges
Für die Durchführung von Gewinnspielen durch die Fa. Anton Limbach gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Amtsgericht: Linz.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen.
Stand: 01.01.2012
Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele der Fa. Anton Limbach auf der Facebook Seite: Vorteil Center
https://de-de.facebook.com/VorteilCenter
Die Teilnahme am Gewinnspiel und deren Durchführung richtet sich nach folgenden Bestimmungen:
1. Gewinnspiel
Die Gewinnspiele werden veranstaltet und betreut von:
Fa. Anton Limbach
Inh. Dr. Michaela Limbach-Mertens e.Kfr.
Anton-Limbach-Str. 1-5, 53567 Asbach
Amtsgericht Montabaur HRA 10732
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:DE10623683
Tel.: 02683-570
Fax: 02683-57200
E-Mail: info@vorteil-center.de
In den Gewinnspielpostings verläuft die Teilnahme über die Facebook Kommentarfunktion soweit nichts anderes angegeben ist. Die Teilnehmer sichern der Fa. Anton Limbach gegenüber zu, mit dem Kommentar (inkl. Bildern) keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- und Lizenzrechte, zu verletzen. Von etwaigen Schadensersatzforderungen und sonstigen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit dem Kommentar wird die Fa. Anton Limbach von den Teilnehmern freigehalten. Die Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass diese Promotion in keiner Verbindung zu Facebook steht und dass sie in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert wird. Der Empfänger der von Ihnen bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern Fa. Anton Limbach. Die bereitgestellten Informationen werden einzig verwendet, um Ihnen Wettbewerbsnews, -updates und sonstige relevante Informationen gemäß der Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs zur Verfügung zu stellen. Die Gewinne werden nach Ende des Gewinnspiels unter allen Teilnehmern, unter Berücksichtigung der Teilnahmebedingungen, verlost. Das Gewinnspiel endet wie angegeben im Gewinnspiel Posting.
2. Teilnehmer
Natürliche Personen ab dem 18. Lebensjahr, die ihren Wohnsitz bzw. eine Adresse in Deutschland haben, sind für die Teilnahme berechtigt. Von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Fa. Anton Limbach, deren Angehörige sowie Mitarbeiter von beteiligten Unternehmen und deren Angehörige. Wir behalten uns das Recht vor, einen Nachweis zur Altersbestimmung (Personalausweis, Führerschein) einzufordern.
3. Ausschluss vom Gewinnspiel
1. Die Fa. Anton Limbach behält sich das Recht vor, bei der Nichteinhaltung der Gewinnspielbedingungen oder bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, Personen von dem Gewinnspiel auszuschließen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
2. Die Teilnahme im Namen für Dritte ist untersagt, ein Mitspieler darf nur für sich selbst teilnehmen. Ein Verstoß würde ebenfalls zum Ausschluss des Gewinnspiels führen.
3. Ausgeschlossen werden können insbesondere Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation (wie etwa Einsendungen/Eintragungen über Eintragsdienste) Vorteile verschaffen.
4. Durchführung und Abwicklung
Sobald der Gewinner von der Fa. Anton Limbach ermittelt wurde, wird die jeweilige Person über den Gewinn per weiteren Facebook Kommentar unterhalb des teilnehmenden Facebook Kommentars informiert. Mit dem Facebook Kommentar wird die Person aufgefordert, der Fa. Anton Limbach eine private Facebook Nachricht zur Bestätigung des Gewinns zu senden. Die Fa. Anton Limbach wird den Gewinner per Facebook Privatnachricht kontaktieren oder per E-Mail, Telefon, Fax oder Post. Die Durchführung des Gewinnspiels und die Auswahl der Preise obliegen der Fa. Anton Limbach. Die Gewinner werden durch das Tool „Fanpage Karmas Glücksfee“ ermittelt.
Eine Barauszahlung des Gewinnes ist nicht möglich. Des Weiteren können keine Gewinnansprüche auf Dritte übertragen werden. Etwaige Beschwerden sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an die Fa. Anton Limbach zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden können nicht bearbeitet werden. Sollten die benachrichtigten Gewinner nicht innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntgabe auf die Gewinnbenachrichtigung antworten, verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird per Los ein neuer Gewinner ermittelt.
Der Gewinner erhält den angegebenen Preis im Gewinnspiel Posting.
5. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Die Fa. Anton Limbach hat das Recht, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Wenn z.B. aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsmäßige Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann.
6. Haftung
Die Fa. Anton Limbach haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechung in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an Gewinnspielen entstehen können, es sei denn, dass solche Schäden von der Fa. Anton Limbach (deren Organen, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.
7. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von der Fa. Anton Limbach ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.
8. Sonstiges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und der Fa. Anton Limbach unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Januar 2002
Fa. Anton-Limbach, inh. Dr. Michaela Limbach-Mertens, e. Kfr., 53567 Asbach, Anton-Limbach-Str. 1
Die nachstehenden Bedingungen sind im beidseitigen Einverständnis Vertragsbestandteil; sie haben Vorrang vor abweichenden Einkaufs- und ähnlichen Bedingungen des Kunden: Abweichungen, Ergänzungen sowie besondere Zusicherung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1. Abnahme und Abnahmeverzug
Nimmt der Kunde den Gegenstand nicht fristgemäß ab, ist der Unternehmer berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessen verlängerter Nachfrist zu beliefern. Unberührt davon bleiben die rechte des Unternehmers, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Rahmen einer Schadensersatzforderung kann der Unternehmer 20% des vereinbarten Preises ohne Mehrwertsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist gehalten, Teillieferungen (Vorablieferungen) abzunehmen, soweit dies zumutbar ist.
2. Mangelansprüche
2.1 Für Mangelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist bei gebrauchten Gegenständen und wenn der Kunde Unternehmer ist, ein Jahr, im übrigen zwei Jahre. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen mangelhafter Baumaterialien, die für ein Grundstück oder Gebäude wesentlich und mit diesem fest verbunden sind und beim Unternehmerrückgriff aus Anlass eines Verbrauchergüterkaufes.
2.2 Der Kunde kann bei einer mangelhaften Sache zunächst nur die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelhaften Sache verlangen (Nacherfüllung). Der Unternehmer kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden könnte.
Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; auch diese kann der Unternehmer wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern.
Liefert der Unternehmer zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, hat der Kunde die mangelhafte Sache herauszugeben und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten.
2.3 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Kunde vom vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
2.4 Werden vom Kunden Mangelansprüche geltend gemacht, muss er den Erwerb des Kaufgegenstandes durch Vorlage der Rechnung oder auf andere geeignete Weise nachweisen.
1. Kosten für nicht durchgeführte Aufträge
Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil:
1.1 der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte;
1.2 der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt;
1.3 der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde;
1.4 die Empfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender Produkte aus dem Bereich Unterhaltungselektronik nicht einwandfrei gegeben sind.
2. Bauleistungen werden insgesamt nach Teil B der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B) erbracht.
3. Mangelansprüche
3.1 Für Mangelansprüche, die nicht auf Bauleistungen an Gebäuden oder Grundstücken beruhen, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr, wenn der Kunde Unternehmer ist, im übrigen zwei Jahre.
3.2 Der Unternehmer kann nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen (Nacherfüllung). Der Unternehmer kann seine Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Stellt der Unternehmer ein neues Werk her, kann er vom Kunden die Herausgabe des mangelhaften Werkes und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen verlangen.
3.3 Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde dem Unternehmer die nach billigem Ermessen erforderliche zeit und Gelegenheit zu gewähren. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Reparatur dem Unternehmer oder dessen Beauftragung zur Verfügung steht. Verweigert der Kunde dies oder verzögert er dies unzumutbar, ist der Unternehmer von der Mängelhaftung befreit. Dem Kunden ist bekannt, dass der Unternehmer eine externe Datensicherung vor Arbeitsaufnahme voraussetzt.
3.4 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder nach seiner Wahl die Vergütung mindern.
4. Erweitertes Pfandrecht des Unternehmers an beweglichen Sachen
4.1 Dem Unternehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem im Besitz des Unternehmers befindlichen Gegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig sind.
4.2 Wird der Gegenstand vom Kunden nicht innerhalb von vier Wochen nach Aufforderung abgeholt, kann der Unternehmer mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnen. Erfolgt die Abholung nicht spätestens nach drei Monaten, entfällt eine weitere Aufbewahrungspflicht und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. Einen Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsanordnung zuzusenden. Der Unternehmer ist berechtigt, den Gegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.
4.3 Bei Aufträgen, deren Ausführung über einen Monat andauert, sind je nach Fortschreiten der Arbeiten Abschlagszahlungen in Höhe von 90% des jeweiligen Wertes der geleisteten Arbeiten zu erbringen. Die Abschlagszahlungen sind vom Unternehmer anzufordern und binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum vom Kunden zu leisten.
1. Preise und Zahlungsbedingungen
1.1 Die Endpreise verstehen sich ab Betriebszeit des Unternehmers einschließlich Mehrwertsteuer.
1.2 Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Teilzahlungen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden. Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen und nur nach besonderer Vereinbarung.
1.3 Der Kunde kommt auch ohne Mahnung neben den sonstigen gesetzlich geregelten Fällen spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Ist unsicher, ob oder wann dem Kunden die Rechnung oder Zahlungsaufstellung zugegangen ist, tritt an ihre Stelle der Empfang der gekauften Sache.
2. Eigentumsvorbehalt
Die gekauften Gegenstände und Anlagen bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag vom Kunden geschuldeten Zahlungen Eigentum des Unternehmers. Gleiches gilt für Gegenstände, die der Unternehmer im Rahmen von Reparatur- oder sonstigen Montageverträgen liefert, soweit diese Gegenstände nicht durch Einbau wesentlicher Bestandteile einer nicht dem Unternehmer gehörenden Sache werden. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Unternehmer gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit seiner Lieferung oder Leistung unzumutbar verzögert wird oder fehlgeschlagen ist.
Bis zur Erfüllung der Ansprüche aus dem Eigentumsvorbehalt dürfen die vom Eigentumsvorbehalt erfassten Gegenstände nicht weiterveräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt.
Ist der Kunde Unternehmer, so ist ihm die Übertragung von Besitz oder Eigentum im gewöhnlichen Geschäftsgang seiner Unternehmens unter der Voraussetzung gestattet, dass die Forderungen aus der Weiterübertragung an den Dritten einschließlich an den Unternehmer abgetreten werden.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde zum besitz und Gebrauch der Vorbehaltsware berechtigt, so lange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Kommt der Kunde seinen fälligen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Unternehmer nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Vorbehaltsware vom Kunden herausverlangen sowie nach Androhung mit angemessener Frist unter Verrechnung auf seine Forderung durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Vorbehaltsware trägt der Kunde. Bei Teilzahlungsgeschäften kann der Unternehmer den Kaufgegenstand herausverlangen, wenn der Kunde trotz zweiwöchiger Zahlungsfrist mit zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mindestens mit 10% des Gesamtteilzahlungspreises (bei einer Abzahlungsdauer von über drei Jahren mindestens 5%) im Verzug ist. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung der Vorbehaltsware oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt hat der Kunde dem Unternehmer sofort schriftliche Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung der Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, soweit diese Kosten nicht von Dritten eingezogen werden können. Der Kunde hat die Pflicht, die Vorbehaltsware während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich ausführen zu lassen.
3. Nacherfüllung, Rücktritt
3.1 Liefert der Unternehmer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache oder stellt ein neues Werk her, so kann er vom Kunden die mangelhafte Sache oder das mangelhafte Werk herausverlangen und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen fordern. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer unter Berücksichtigung der Mangelhaftigkeit der Sache oder des Werkes an.
3.2 Bei Rücktritt sind Unternehmer und Kunde verpflichtet, sich die voneinander empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Für gezogene Nutzungen hat der Kunde Wertersatz zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes gilt. III. 3.1. Satz 2 entsprechend.
4. Haftungsausschlüsse
4.1 Von jeglicher Mängelhaftung ausgeschlossen sind: Mängel, die der Kunde durch Beschädigung, falschen Anschluss, falsche Bedienung oder unsachgemäße Eingriffe verursacht hat oder die durch höhere Gewalt, z.B. Blitzeinschlag oder Verschleiß, Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, Verschmutzung, außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse verursacht wurden oder Mängel, die der Kunde nicht unverzüglich, spätestens aber binnen zwei Wochen angezeigt hat. Darüber hinaus sind bei Produkten der Unterhaltungselektronik von jeglicher Haftung ausgeschlossen: Mängel, die durch schlechte Empfangsqualität, ungünstige oder nachträglich geänderte Empfangsbedingungen, mangelhafte Antennen, Beeinträchtigung des Empfangs oder Betriebs durch äußere Einflüsse, vom Kunden eingelegte, ungeeigmäße Behandlung von Abtastnadeln bedingt sind.
4.2 Der Unternehmer haftet nicht für Schäden, der er, sein Vertreter oder Erfüllungsgehilfe fahrlässig verursacht hat. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, insbesondere aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Unternehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Gerichtsstand: Linz/ Rh. - Handelsregister Montabaur, HRA 10732